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Lexikon zu Begriffen aus der Finanzwelt |
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Aktuell:» I |
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Identitätsprüfung |
Bei Darlehensaufnahme lässt sich die Bank die Identität des Darlehensnehmers nachweisen. Dies ist bedingt durch die Vorschriften der Abgabenordnung (AO) und des Geldwäschegesetzes (GWG). |
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Immobilie/n |
Unbewegliche Güter, d. h., Grundstücke und Gebäude. |
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Instandhaltung |
auch Renovierung. Im Gegensatz zur Modernisierung dient die Instandhaltung lediglich der Erhaltung oder Wiederherstellung des ursprünglich vorhandenen baulichen Zustands. Sowohl Modernisierungen als auch Renovierungen können mit Darlehen von Hypothekenbanken finanziert werden. |
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Instandhaltungsrücklage |
Vom Wohnungseigentümer regelmäßig zu zahlender Pauschalbetrag für Reparaturen am Gemeinschaftseigentum. Vor Verbrauch gehört die gezahlte Rücklage zum Gemeinschaftseigentum. Siehe auch Instandhaltung |
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