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Lexikon zu Begriffen aus der Finanzwelt |
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Aktuell:» O |
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Objekt |
Siehe Beleihungsobjekt |
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Objektkredit |
Siehe Hypothekendarlehen |
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Öffentliche Förderung des Wohnungsbaus |
Der Staat fördert den Wohnungsbau außer durch steuerliche Maßnahmen auch durch zinsgünstige Darlehen (Aufwendungsdarlehen), laufende Zuschüsse (Aufwendungszuschüsse) und/oder Bürgschaften. Die meisten Förderungsarten sind an bestimmte Einkommensgrenzen und andere Voraussetzungen gebunden und ggf. von Bundesland zu Bundesland verschieden. Auskünfte erteilen die örtlichen Ämter für Wohnungswesen, Stadt- und Kreisverwaltungen. |
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Öffentlicher Pfandbrief |
Siehe Kommunalobligation |
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Ökohaus |
Siehe Niedrigenergiehaus, Ökologische Baumaßnahme, Passivhaus |
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Ökologische Baumaßnahme |
Bestimmte ökologisch sinnvolle Baumaßnahmen werden vom Staat gefördert; z. B. der Einbau von Solar- und Wärmerückgewinnungsanlagen vor Bezug des Eigenheimes (Abschluß der Maßnahme bis 31.12.2000) = max. EUR 256,-- p. a. (insgesamt höchstens EUR 2.048,--) Neubau einer Wohnung in einem Niedrigenergiehaus oder Erwerb einer solchen Wohnung im Fertigstellungsjahr (Fertigstellung bis 31.12.2000) = = max. EUR 205,-- p. a. (insgesamt höchstens EUR 1.640,--) Auskünfte über ggf. weitere Förderungsmöglichkeiten erteilen die örtlichen Ämter für Wohnungswesen, Stadt- und Kreisverwaltungen. Siehe auch Eigenheimzulage, Grundförderung. |
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